Falls bei Ihnen nach dem stationären Aufenthalt eine Anschlussversorgung notwendig sein sollte, unterstützt Sie Ihr Behandlungsteam des UKB bestmöglich und bereitet alle notwendigen Schritte vor. Unser Ziel ist es, dass auch nach Ihrer Entlassung eine lückenlose Versorgung sichergestellt ist.
Entsprechend können wir, wenn es unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist, für Sie in begrenzten Umfang Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege verordnen bzw. eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Alle geplanten Maßnahmen werden selbstverständlich mit Ihnen abgestimmt.
Um im Rahmen des Entlassmanagements zu weiterbehandelnden Mediziner*innen, Therapeut*innen oder Einrichtungen Kontakt aufnehmen zu können, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung. Dasselbe gilt, wenn Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse angefordert werden soll. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen bei der stationären Aufnahme zusammen mit weiteren ausführlichen Informationen für Patientinnen und Patienten ausgehändigt.